Allgemeine Mietbedingungen

Unsere Allgemeine Mietbedingungen / Stand 01.07.2018

Nachfolgende Allgemeine Mietbedingungen sind Bestandteil des Ferienwohnungsvermietungsvertrages

§ 1 Vertragsabschluss

1. Der Beherbergungsvertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald der Vermieter die Anfrage des Gastes schriftlich bestätigt hat.

2. Das angemietete Ferienobjekt wird nur für die im Beherbergungsvertrag festgeschriebene Zeit vermietet. Die maximale Personenanzahl ist im Beherbergungsvertrag festgelegt. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem zweifachen Übernachtungsgrundpreis berechnet. Alternativ behält sich der Vermieter das Recht vor, bei Überbelegung unangemeldete Personen abzuweisen.

3. Die Service-Gebühr für die Buchung beträgt € 10,00. Sind nachträgliche Änderungen des Mietvertrages nötig, wird eine pauschale Änderungsgebühr in Höhe von € 30,00 berechnet. Die §§ 3 und 4 behalten dabei ihre Gültigkeit.

§ 2 Bezahlung

1. Der Beherbergungsvertrag erhält seine Gültigkeit, sobald die Anzahlung in Höhe von 20 % auf das Konto der Firma Der Lindauer Löwe eingegangen ist. Dies hat innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu erfolgen. Nach der erfolgten Anzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Bei kurzfristigen Buchungen können die Zahlungsbedingungen ggf. abweichen. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Für diesen Fall kann der Vermieter 90 % des Gesamtpreises berechnen (siehe dazu § 3 Nr. 1) bzw. behält sich das Recht vor, die geleisteten Anzahlung einzubehalten und den Restbetrag in Rechnung zu stellen.

2. Nur im Falle einer vollständig geleisteten Zahlung besteht Anspruch auf eine Vermietung, anderenfalls verwehrt der Vermieter die Schlüsselübergabe.

3. Bankgebühren bei Überweisungen aus dem Ausland (sowohl von ausländischen als auch von deutschen Banken) sind vom Mieter zu tragen.

§ 3 Rücktritt und Kündigung

1. Sie können jederzeit vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Dabei wird eine einmalige Pauschale fällig. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Im Fall des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet:

  • Bis 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Gesamtpreises
  • 60 bis 31 Tage vor Mietbeginn 50 % des Gesamtpreises
  • 30 oder weniger Tage vor Mietbeginn 90 % des Gesamtpreises

2. Der Beherbergungsvertrag ist nach Bezug des Ferienobjekts für beide Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund kündbar. Erfolgt ohne das Vorliegen eines wichtigen Grunds eine vorzeitige Abreise durch den Mieter, werden 100% des Gesamtbetrages berechnet. Ein wichtiger Grund besteht vor allem darin, wenn ein Ferienobjekt aus nicht vorhersehbaren Gründen unbewohnbar wird. Damit eine Kündigung Gültigkeit besitzt, muss der Grund der Kündigung aus dem Einflussbereich des Kündigungsempfängers stammen. Für diesen Fall wird dem Mieter der Mietpreis bzw. Anteile davon rückerstattet. Liegt der Anlass zur Kündigung jedoch im Einflussbereich des Mieters, etwa durch (Lärm-)Belästigung gegenüber Nachbarn, hat der Vermieter Anspruch auf 50 % des vertraglich vereinbarten Gesamtmietpreises zzgl. weiterer 50 % des Mietpreises der noch verbleibenden Mietzeit.

§ 4 Anreise- und Abreisebestimmungen

1. Das Ferienobjekt steht am Anreisetag frühestens ab 16 Uhr zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Auch ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, sollte das Ferienobjekt aus diversen Gründen nicht zur angegebenen Zeit bereit stehen.

2. Die Abreise hat bis spätestens 10 Uhr zu erfolgen und sämtliche Schlüssel sind nach dem Check Out wieder in den Schlüsselkasten unterzubringen. Das Ferienobjekt ist besenrein zu übergeben. Persönliche Gegenstände sind zu entfernen, der Müll (einschließlich Flaschen und Papier) ist in den vorgesehenen Behältern (Mülltrennung) bzw. bei sogenannten Müllinseln zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Sollte ein Kaminofen o.ä. vorhanden sein, ist auch dieser zu entleeren. Missachtet der Mieter diese Vorgaben, kann der Vermieter gesondert eine gründliche Objektreinigung berechnen. Deren Höhe richtet sich nach dem Grad der Verschmutzung und damit dem Zeitaufwand für das Reinigungspersonal.

§ 5 Pflichten und Haftung des Mieters

1. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienobjekt und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Eine Inventarliste liegt in jedem Mietobjekt aus. Diese wird vom Mieter vollumfänglich akzeptiert. Inventar darf nicht entfernt werden. Die Vollständigkeit des Inventars wird bei Abreise kontrolliert.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Werden keine Beanstandungen mitgeteilt, wird davon ausgegangen, dass der Mieter das Ferienobjekt zur vollen Zufriedenheit vorgefunden hat.

Für vom Mieter verursachte Schäden innerhalb und außerhalb des Mietobjektes haftet er uneingeschränkt. Ebenso für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden. Der Mieter übernimmt auch die Haftung für Schäden, die durch andere Personen (Mitreisende) entstehen.

Der Vermieter ist ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, den Verursacher des Schadens zu ermitteln, sondern kann den Mieter in Anspruch nehmen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

2. Bei Sturm sind die Fenster stets geschlossen zu halten.

3. Die Haustür des Mietobjekts ist bei Abwesenheit stets abzuschließen.

4. Sollten bei Abreise Schlüssel des Objekts fehlen oder beschädigt sein, sind diese vom Mieter in vollem Umfang zu ersetzen.

5. Das Rauchen in der Ferienwohnung ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung fristlos zu kündigen und räumen zu lassen und alle Folgeschädigungen (einschließlich einer eventuell nötigen Renovierung) an den Gast ohne Abzug weiterzugeben.

6. Alle Gäste sind gehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten, welche im jeweiligen Objekt ausgehängt ist / ausliegt. Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis aus dem Appartement nach sich ziehen, ohne dass der Vermietungspreis ganz oder teilweise erstattet wird.

7. Erhält der Mieter eine Parkberechtigungskarte der Stadt Lindau (welche nach Möglichkeit auf Wunsch gebucht werden kann), stimmt er zu, diese bei Verlust zu ersetzten. Die Kosten belaufen sich dabei auf € 170,00 pro Karte.

8. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.

§ 6 Haftung des Vermieters

1. Für eine Beeinflussung des Ferienobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.

2. Der Vermieter haftet lediglich für die Bereitstellung des Ferienobjekts und die Schlüsselübergabe. Die Gesamthaftung ist dabei auf die Höhe des Mietbetrags laut Mietvertrag begrenzt. Geringfügige Abweichungen des Mietgegenstandes insbesondere hinsichtlich einzelner Ausstattungsmerkmale von den im Internet oder anderweitig ersichtlichen Abbildungen sind möglich und begründen keine Mängel. Im Falle eines nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Vermieter verursachten Mangels der Mietsache ist die etwaige Haftung des Vermieters auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.

§ 7 Haftung der Firma Der Lindauer Löwe

Die angebotenen Ferienobjekte sind kein Eigentum der Firma Der Lindauer Löwe. Sie bietet lediglich eine Plattform, auf der Ferienobjekte von Eigentümern (in diesen Mietbedingungen/AGBs auch Vermieter genannt) angeboten und vermietet werden sowie von Feriengästen angemietet werden können. Die Firma Der Lindauer Löwe schließt die Beherbergungsverträge im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers ab. Sie ist nur Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung sämtliche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis erforderlichen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie Ihre Zahlungen entgegenzunehmen. Die Beherbergungsverträge kommen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Eigentümer des Ferienobjekts als Vermieter und dem Mieter zustande. Die Firma Der Lindauer Löwe tritt selbst nicht als Vertragspartner ein. Die AGBs der Firma Der Lindauer Löwe legen alleinig die Rechtsbeziehung zwischen dem Eigentümer des Ferienobjekts als Vermieter und dem Mieter fest. Eine Inanspruchnahme der Firma Der Lindauer Löwe ist ausgeschlossen.

Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentümer, nicht der Vermittler.

§ 8 Bereitstellung von Internet

1. Der Eigentümer des Ferienobjektes unterhält, soweit im Inserat angegeben, in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang, dessen Mitbenutzung er dem Mieter während seines Aufenthaltes gestattet, wobei nicht für eine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für bestimmte Zwecke gehaftet wird. Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt. Der Eigentümer des Ferienobjektes ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des Internets ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde. Der Eigentümer des Ferienobjektes behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass lediglich der Zugang zum Internet ermöglicht wird. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

3. Für die übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten.

4. Der Mieter stellt den Eigentümer des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Eigentümer des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

§ 9 Datenschutz

1. Die Daten des Mieters werden vom Vermieter gespeichert und können intern oder für Werbezwecke verwendet werden.

2. Die Daten des Mieters werden auf Verlangen nach Mietende gelöscht.

§ 10 sonstige Bestimmungen

1. In allen Wohnungen wird am Anreisetag ein Ausstattungsset frischer Wäsche bereitgestellt (Bettwäsche, Handtücher, Duschvorleger, Geschirrhandtücher). Ein (durch den Mieter) vorgenommener Wäschewechsel während des Aufenthalts des Mieters mit der in den Wohnungen auf Vorrat vorhandenen Wechselsets ist kostenpflichtig und wird nach Abreise in Rechnung gestellt.

Ein Wäschewechsel während des Aufenthalts wird nur auf Wunsch durchgeführt und ist kostenpflichtig.

2. Die Nebenkosten für Strom, Wasser und Gas/Öl sind im Mietpreis enthalten.

3. Die ortsübliche Kurtaxe wird von der jeweils zuständigen Kurverwaltung erhoben und richtet sich nach der jeweiligen Kurabgabesatzung. Der Vermittler ist verpflichtet, die Kurtaxe vom Gast einzuziehen. Die Kurtaxegebühren richten sich nach der gültigen Kurabgabesatzung am Tag der Buchung. Sollten sich die Tagessätze für den Mietzeitraum ändern, ist der Gast verpflichtet, entsprechende Kosten nachzuzahlen.

4. Tiere dürfen nur nach vorheriger Bewilligung und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in das Ferienobjekt mitgebracht werden.

5. Je nach Objekt kann eine Kaution als Sicherheit verlangt werden. Die Höhe variiert je nach Größe der Wohnung und beträgt i.d.R. zwischen € 100,00 und € 200,00. Sofern keine Beanstandungen vorliegen (etwa durch den Mieter verschuldete Schäden, übermäßige Verunreinigung, etc.), wird die Kaution innerhalb von zwei Wochen nach Abreise rückerstattet.

6. Diese ABGs und der Beherbergungsvertrag unterliegen dem deutschen Recht. Es besteht kein Recht auf die Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an jegliche Dritte.

7. Maßgeblich sind jeweils die im Beherbergungsvertrag angegebenen Preise. Leistungen und Preise können jederzeit verändert werden und somit von den Angaben auf der Internetpräsenz und in Druckzeugnissen abweichen.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass die AGBs oder der Beherbergungsvertrag Lücken enthalten.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.